Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, Im- und Export von und mit Waren und Dienstleistungen sowie Vermittlung von Dienstleistungen aller Art außer erlaubnispflichtigen. Die Gesellschaft ist auch ermächtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, sie zu vertreten und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und alle Geschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienlich sind. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Grundbesitz für sich zu erwerben.