Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
1. Ziel des Unternehmens ist der Abbau von Kommunikationsbarrieren hör- und sprachgeschädigter Menschen, insbesondere mittels der Gebärdensprache und moderner Kommunikationstechnologien.
Die Gesellschaft fördert die berufliche und soziale Integration.
2. Der Zweck der Gesellschaft wird auch verwirklicht in der Zusammenarbeit mit öffentlichen und sonstigen Trägern, die in der Behindertenhilfe sowie der Rehabilitation und Telekommunikation tätig sind, vor allem der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen sowie deren Mitgliedsverbänden.
3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind.