Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Förderung der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und der Mildtätigkeit durch Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Insbesondere durch einen Inklusionsbetrieb im Sinne von § 215 Abs. 1 SGB IX, Betrieb von Lebensmittelmärkten.