Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von EDV-Arbeiten und Beratungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich an ihnen beteiligen und deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können, insbesondere darf sie Grundstücke erwerben und veräußern sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.