Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Konstruktionsunterlagen, Berechnungen, Dokumenten und Zeichnungen zur Herstellung von Windenergieanlagen, Erwerb und Verwaltung von gewerblichen Schutzrechten und Know-how zur Herstellung von Windenergieanlagen und deren Komponenten sowie Vergabe von Lizenzen an solchen Rechten und an Konstruktionsunterlagen, Berechnungen, Dokumenten und Zeichnungen für die Herstellung von Windenergieanlagen und deren Komponenten