Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind bei Geschäften mit den Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Planung, der Bau und der Betrieb von technischen Anlagen zur Abwassersammlung und -reinigung einschließlich Fäkalschlammentsorgung sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Reststoffe. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen sowie sich an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck beteiligen.