Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Der Handel mit und die Reparatur von Elektrowaren aller Art sowie die Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten. Die Gesellschaft kann gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen, für sie die Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, auch wenn sie mit dem von ihr geführten Unternehmen nicht zusammenhängen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten.