Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zentralheizungs- und Lüftungsbau, die Gas- und Wasserleitungsinstallation und der Betrieb einer Bauklempnerei sowie Groß- und Einzelhandel mit dazugehörigem Material. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben, vertreten oder sich an solchen beteiligen, wobei dieses Recht nicht auf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beschränkt ist. Die Gesellschaft darf Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmens zweckdienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.