Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art, die Übernahme der Geschäftsführung und die Übernahme der unbeschränkten Haftung, die Verwaltung von Vermögenswerten, die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art als Treuhänder, sowie die treuhänderische Übernahme von Rechten und Vermögensgegenständen aller Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Bauträgergeschäfte. Sie übt keine Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO aus. Desweiteren ausgeschlossen ist jede Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG. Sie darf im übrigen alle anderen Maßnahmen treffen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind.