Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf und Apassung von Sehhilfen aller Art nebst Beratung und dem Verkauf der damit im Zusammenhang stehenden Zubehörteile und alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf auch andere kaufmännische Geschäfte tätigen und sich an Unternehmen beteiligen, die im weitesten Sinne im Zusammenhang damit stehen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.