Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Bauelementen aus Kunststoff. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen. Entsprechendes gilt für Zweigniederlassungen. Sie kann auch die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen und sich an anderen Unternehmen aller Art beteiligen oder sie übernehmen.