Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Verwaltung der Geschäftsanteile der abhängigen Unternehmen und die einheitliche Leitung aller Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich auch an anderen Unternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen. Ihr sind alle Handlungen gestattet, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen können.