Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art nebst Zubehör und Ersatzteilen sowie alle weiteren damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, auch die Durchführung von Reparaturen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleich welcher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch die Geschäftsführung und persönliche Haftung bei anderen Unternehmen übernehmen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.