Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Verwaltung von Unternehmen, deren Gegenstand im weitesten Sinne die Entsorgung ist. Die Gesellschaft darf derartige Unternehmen vertreten, sich an solchen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Ferner ist sie berechtigt, Unternehmensverträge - insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge - abzuschließen. Die Gesellschaft darf auch andere kaufmännischen Geschäfte tätigen, die im weitesten Sinne mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen.