Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages gründen, erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen. Entsprechendes gilt für Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen und sich an anderen Unternehmen aller Art beteiligen oder sie übernehmen.