Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Für Geschäfte der Gesellschaft mit der Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Vereinigte Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG sowie die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens, ferner die Führung von Geschäften aller Art, die mit der Herstellung und dem Vertrieb von Baustoffen verbunden sind.