Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Verwaltungsbereich (Verwaltung, Organisation, Buchhaltung, Schreibdienst, Telekommunikationsdienst),
die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen in der Haus- und Gartenpflege,
die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen aller Art,
die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern,
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte.