Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermögensverwaltung mit Ausnahme von Bankgeschäften. Die Gesellschaft ist ebenfalls berechtigt, den Betrieb einer Druckerei, den Handel mit Druckerzeugnissen und ähnlichen Artikeln, sowie den Im- und Export von Druckereierzeugnissen zu betreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, für sie zu werben und zu vertreiben. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich als Gesellschafterin an anderen Gesellschaften zu beteiligen, die in diesem Geschäftszweig tätig sind. Sie darf darüber hinaus Dienstleistungen jeder Art ausführen, andere Unternehmen erwerben und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.