Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Beteiligung an und die Verwaltung von Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand die Verwaltung und Betreuung von Wohn- und Gewerbeanlagen, die Vermittlung von Gebäudeversicherungen, die Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeanlagen sowie der Handel mit Grundstückszubehör, nicht aber Geschäfte nach der Makler- und Bauträgerverordnung ist. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.