Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an und die Verwaltung von Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand der An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermittlung von Gebäudeversicherungen, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden, sowie die Vermietung von Nutzfahrzeugen und Großgeräten der Bauwirtschaft, der Handel mit Grundstückszubehör und die Vermittlung von Grundstücksverträgen, nicht aber Geschäfte nach der Makler- und Bauträgerverordnung, ist. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen beteiligen oder ihre Geschäfte tätigen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Betriebe deren Gegenstand Geschäfte nach der Makler- und Bauträgerordnung sind, dürfen von der Gesellschaft nicht verwaltet und geführt werden. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge - insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge - abzuschließen.