Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an und die Verwaltung von Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand der An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermittlung von Gebäudeversicherungen, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden, sowie der Handel mit Grundstückszubehör und die Vermittlung von Grundstücksverträgen, nicht aber Geschäfte nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.