Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Beteiligung von und an Unternehmen, deren Gesellschaftszweck die Vermietung, Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sowie der An- und Verkauf von Grundstücken, Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum und die Verwaltung von Grundstücken und
Grundstücksgemeinschaften, sowie die Vermittlung von Gebäudeversicherungen, angenommenen Geschäften nach der Makler- und Bauträgerverordnung, ist und der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen beteiligen oder ihre Geschäfte tätigen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge - insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge - abzuschließen.