Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jedem Geschäftsführer wird die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, erteilt.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen, Reparatur von Kraftfahrzeugen und alle sonstigen Geschäfte, die hiermit in Zusammenhang stehen oder gebracht werden können. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen.