Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von Kommanditgesellschaften, deren Geschäftszweck der An- und Verkauf und/oder die Vermarktung von Grundstücken, die Vermietung, Verpachtung und/oder Verwaltung von Grundstücken und/oder die Vermittlung von Versicherungsverträgen, mit Ausnahme von Geschäften der Makler- und Bauträgerordnung, ist. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.