Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Schweinen und allen Produktionsmitteln, die der Haltung und Verarbeitung von Tieren dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, für eigene wie auch für fremde Rechnung zu handeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, selber Tiere zu halten oder sich an Gesellschaften und Gemeinschaften zu beteiligen, die dies tun. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Gesellschaften zu errichten oder zu übernehmen, sich an solchen zu beteiligen, ihre Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu haben.