Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
vorübergehende und auf längere Zeit bzw. auf Dauer angelegte stationäre oder ambulante Pflege von Pflegebedürftigen im jeweils erforderlichen Umfang, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes sowie zur kurzfristigen oder langfristigen Entlastung von pflegenden Angehörigen (z.B. bei deren Urlaub, eigener Erkrankung bzw. Gebrechlichkeit oder wenn die pflegerische Betreuung aus anderen Gründen nicht gewährleistet ist) und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die für den Unternehmensgegenstand notwendig und nützlich sind.