Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien und deren Vermietung und Verwaltung. Die Gesellschaft darf auch andere kaufmännische Geschäfte tätigen und sich an Unternehmen beteiligen, die im weitesten Sinne im Zusammenhang mit dem oben genannten Zweck stehen.