Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Nutzfahrzeugen aller Art, deren Zubehör und Ersatzteile, sowie die Vornahme und Ausführung aller Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.