Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Gesamtvertretung kann angeordnet werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Tankstelle sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere der An- und Verkauf von Waren aller Art im Rahmen des von der Tankstelle betriebenen Warenverkaufs.
Die Gesellschaft darf auch andere kaufmännische Geschäfte tätigen und sich an Unternehmen beteiligen, die im weitesten Sinne im Zusammenhang mit dem o.g. Zweck stehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben oder zu vertreiben.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.