Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung, Betreuung und das Management von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Erbringung von beratenden Dienstleistungen gegenüber diesen Gesellschaften sowie Dritten. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher Art erwerben, sich an diesen beteiligen oder diese vertreten und Zweigstellen errichten.