Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernahme von Grundstücksverwaltungen insbesondere die Verwaltertätigkeit nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie die Erbringung von Bürodienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder dort eine geschäftsführende Funktion aufzunehmen sowie Zweigniederlassungen zu gründen.