Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kooperationen, Beratungen und Vermittlungen im Finanzdienstleistungsmarkt, insbesondere Beratung und Vermittlungen von Finanzierungen, Immobilien, Anlagevermögen und in der Assekuranz, sowie Kooperationen und Beteiligungen an freiberuflichen und gewerblichen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.