Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb einer Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge, die Vermittlung von Neufahrzeugen, der Handel mit Gebrauchtfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Ersatzteilen und Zubehör sowie alle sonstigen Geschäfte, die mit dem Kraftfahrzeugwesen in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf weitere hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausdehnen und alle Handlungen vornehmen, die geeignet sind, ihren Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese gründen oder erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.