Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Es kann aber auch einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung in der Firma Gebr. Jessen KG.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Zwecken zu beteiligen einschließlich Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an offenen Handels- und Kommanditgesellschaften unter Übernahme der Geschäftsführung solcher Gesellschaften. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienen.