Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Dacharbeiten und Bauklempnereiarbeiten, von Fassadenarbeiten sowie der Handel mit Bedachungsmaterialien.
Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte tätigen.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen (Gesellschaften) beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.