Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Marketing und der Vertrieb von Handelsartikeln aller Art, insbesondere Kunststofferzeugnissen sowie die Vermittlung von Aufträgen zur Produktion solcher Handelsartikel und Erzeugnisse. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Förderung der vorgenannten Tätigkeit dienen, insbesondere ist sie zum Ankauf entsprechender Patente sowie zum Abschluß entsprechender Lizenzverträge berechtigt.