Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Charter und Vercharterung von Booten und Fahrzeugen aller Art, die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte sowie deren Vermittlung. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten, sowie alle geschäftlichen Maßnahmen und Handelsgeschäfte vornehmen, die zur Förderung des Gesllschaftszweckes für geeignet erachtet werden.