Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer werden von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
a) Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter,
b) Verwaltung von sonstigen Immobilien,
c) Gebäudemanagement,
d) Bauprojektmanagement,
e) sonstige erlaubnisfreie Dienstleistungen auf dem Bausektor,
f) Unternehmensberatung, Projektentwicklung, Vermögensverwaltung und sonstige erlaubnisfreie Dienstleistungen auf dem Immobiliensektor