Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die umfassende Beratung und Unterstützung aller im Gesundheits- und Sozialwesen tätiger Leistungserbringer und ihrer Arbeitnehmer in allen organisatorischen sowie betriebswirtschaftlichen Fragen, insbesondere durch Entwicklung, Herstellung und Lieferung von ihnen benötigter Gegenstände, durch Bereitstellung von ihnen benötigter Dienstleistungen sowie diese unterstützender Software und durch den Betrieb von Online-Portalen aller Art.