Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an offenen Handels- und Kommanditgesellschaften. Ferner ist die Gesellschaft zur Errichtung von Gemeinschaftsantennen- und Satellitenanlagen, zur Errichtung und Unterhaltung eines Kabelfernsehnetzes, zur Verteilung von Informationsprogrammen sowie zur Erzeugung und Lieferung von Energien und sonstigen Versorgungsgütern soweit gesetzlich zulässig sowie zur Vermietung und Verpachtung von Wohn- u. Geschäftsräumen berechtigt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienen.