Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Lackierung von Fahrzeugen aller Art sowie im Einzelfall sonstiger beweglicher Gegenstände sowie die Vorbereitung betroffener Gegenstände zur Lackierung wie insbesondere Karosserieinstandsetzungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen dieser Branche beteiligen.