Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand des Unternehmens sind die umfassende Beratung und Unterstützung in Ausübung der Heilkunde selbständig Tätiger in allen betriebswirtschaftlichen Fragen mit Ausnahme der rechtlichen Beratung und der Beratung in steuerlichen Angelegenheiten sowie die Herstellung von und der Handel mit Hilfsmitteln jedweder Art zur betrieblichen Unterstützung derartiger selbständiger Tätigkeit, insbesondere die Verbreitung und Verwertung von Druckwerken und der Handel mit Gegenständen der Praxisausstattung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen.