Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Tiefbauunternehmens, insbesondere Erd-, Kanal- und Straßen und Gartenbau.
Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Grundstücke und Gebäude erwerben, veräußern und vermieten sowie sämtliche Geschäfte durchführen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten sowie gleichartige fremde Unternehmen erwerben oder sich an ihnen auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung beteiligen.