Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann die Gesellschafterversammlung die Alleinvertretung der Gesellschaft gestatten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1) Die Erstellung von Anlagen der Heiz- und Lüftungstechnik einschließlich der Wartung und Reparaturen dieser Anlagen sowie der Handel mit diesen Materialien
2) Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Führung und Verwaltung von Unternehmen der zu Ziff. 1 bezeichneten Art ist zulässig.