Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, vertreten die Geschäftsführer gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Vorhaltung von eigenen und fremden Grundvermögen, sowie Betriebsmittel für allgemeine Bauunternehmungen aller Art, einschließlich der Vermietung von derartigen Betriebsmitteln, die Vermietung und Verwaltung von eigenen und fremden Grundbesitz und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte