Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Gegenstände aller Art, ausgenommen nach § 34 c GewO erlaubnispflichtige Geschäfte sowie Handel und Vermietung von Immobilien