Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung vom Verbot, Rechtsgeschäfte zwischen sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten und der Gesellschaft abzuschließen (§ 181 BGB) kann durch die Gesellschafterversammlung erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von biogenen Stoffen sowie deren Herstellung und deren Vertrieb, die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Apparaten und Anlagen zur Untersuchung, zur Herstellung und zur Bearbeitung biogener Stoffe, Herstellung und Handel mit sonstigen Produkten, insbesondere solcher, die in diesen Anlagen hergestellt werden können, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und die Förderung der diesem Gesellschaftszweck dienenden Maßnahmen.
Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck andere Unternehmen gleicher Art oder ähnlicher Art gründen, erwerben, sich hieran beteiligen oder ihre Geschäfte führen.