Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. der Vertrieb von Wegfahrsperren, Zubehör und dafür benötigter Vordrucke und Formulare;
2. die Herstellung und der Vertrieb von Vordrucken/Formularen für Behörden;
3. der Vertrieb von persönlicher Schutzausrüstung, Schutz- und Dienstbekleidung, Effekten und technischer Ausrüstung und Einsatzmittel für Behörden, Rettungs- und Sicherheitsdienste;
4. der Vertrieb von Selbstverteidigungsmitteln, die keinen Waffen- und handelsrechtlichen Beschränkungen unterliegen;
5. sowie alle mit 1.-4. in Verbindung stehenden Geschäfte.