Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemäß § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes zugelassenen Tätigkeiten auf dem Gebiete der Finanz- und Lohnbuchführung, sowie die Betreuung von Unternehmen und Freiberuflern auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, ausgenommen hiervon sind Rechts- und Steuerberatung.