Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Führung und Verwaltung von Geschäften im Einzelhandel mit und in der Herstellung von Elektrogeräten, insbesondere Lampen, Beleuchtungskörpern und Lichttechnik einschließlich der Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand und die Geschäftsführung und Verwaltung der Kommanditgesellschaft in Firma Carl Prediger (GmbH & Co.) Düsseldorf.